AGBs

Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die BRGOE nimmt Anmeldungen zu ihren Veranstaltungen telefonisch, schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen, Stornierungen nur schriftlich. Jede Anmeldung ist verbindlich. Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Anmeldung (nicht ab Zahlung).

TeilnehmerInnenbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden.

Lehreinheit
Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause.

Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein/e Teilnehmer/in am Ausbildungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn (lt. Anmeldedatumdatum) kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen innerhalb der 30 Kalendertage bzw. danach wird der komplette Ausbildungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.

Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/in ein/e der Zielgruppe entsprechende/r Ersatzteilnehmer/in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm/ Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer MindestteilnehmerInnenzahl ab. Die BRGOE muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Vortragenden sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der BRGOE sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Terminplanänderungen bei Lehrgängen. Die Ausbildungseinheit wird aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.