Rechtliches
EnergetikerInnen Gewerbeschein
Es gibt auch AnwenderInnen, die nicht zu der Berufsgruppe der ÄrztInnen gehören und sich der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen verschrieben haben.
Diese Menschen werden unter dem EnergetikerInnen Gewerbeschein zusammengefasst und sind befugt, eine „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“ anzubieten.
Was dürfen EnergetikerInnen nicht:
- Diagnostizieren im medizinischen Sinne (z.B. das Vorliegen einer Lungenentzündung), energetische Beurteilungen sind erlaubt
- medizinische Hilfsmittel verwenden (EKG, EEG, Röntgen, Sonographie usw.)
Krankheiten behandeln - Heilversprechen abgeben
- Medikamente verschreiben
- operative Eingriffe tätigen, d.h. die Hautoberfläche verletzen (z.B. Spritzen, Blutabnahme)
Detaillierte Informationen über die rechtliche Situation finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/vbg/Gewerbliche-Dienstleister/Skriptum.pdf
oder
Wer in Österreich im Gesundheitsbereich arbeiten möchte, findet klar definierte Bedingungen vor. Vorbehalte und Zuständigkeitsbereiche anderer Berufsgruppen wie z.B ÄrztInnen oder ApothekerInnen sind zu respektieren und ein Verstoß ist strafbar.
Das stellt vor allem dann kein Problem dar, wenn man die eigene Tätigkeit als komplementär (ergänzend) und weniger als alternativ ansieht.